Ehrenzeichen
Auszeichnungen für Verdienste um den Steirischen Blasmusikverband werden als Dank und als Anerkennung für die Verwirklichung der in den Statuten festgelegten Aufgaben und Ziele des Steirischen Blasmusikverbandes und seiner Mitgliedskapellen verliehen. Dabei ist einerseits bei den Ehrenzeichen die langjährige aktive Mitarbeit von Funktionären, Kapellmeistern und Musikern verbindlich zu beachten, andererseits können bei allen anderen Auszeichnungen sowohl Persönlichkeiten innerhalb wie außerhalb des Verbandes und der Musikkapellen für herausragende Verdienste im musikalischen, gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Bereich entsprechend den im folgenden Text formulierten Vorgaben geehrt werden.
Hier findest du eine Übersicht der aktuellen Ehrenzeichen, Trageempfehlungen sowie die Verleihensbestimmungen.
Ehrenzeichen am Band
Ehrennadel
Verdienstkreuz
Förderernadel
Ehrenkreuz
Trageempfehlung
Verleihensbestimmungen (5. Auflage, Stand 03/2017)
Das Ehrenzeichen am Band
in Bronze für 10-jährige Mitgliedschaft |
in Silber für 15-jährige Mitgliedschaft |
in Silber-Gold für 25-jährige Mitgliedschaft |
in Silber-Gold für 30-jährige Mitgliedschaft |
in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft |
in Gold für 50-jährige Mitgliedschaft |
in Gold für 60-jährige Mitgliedschaft |
in Gold für 70-jährige Mitgliedschaft |
Die Ehrennadel
Ehrennadel in Silber | |
ohne zeitliche Vorgabe | alle Landesvorstandsmitglieder |
nach 3 Jahren | Bezirksobmänner Bezirkskapellmeister Bezirksjugendreferenten |
nach 5 Jahren | Bezirksobmann-Stellvertreter Bezirkskapellmeister-Stellvertreter Bezirksschriftführer Bezirks - EDV- und Statistikreferenten Bezirksstabführer Bezirksfinanzreferenten Obmänner, Geschäftsführende Obmänner Kapellmeister |
nach 7 Jahren | alle übrigen Mitglieder der Blasmusikbezirksvorstände |
nach 9 Jahren | alle übrigen Funktionäre der Vereine |
Ehrennadel in Gold | |
ohne zeitliche Vorgabe | Landesobmann Landesobmann-Stellvertreter Landeskapellmeister Landeskapellmeister-Stellvertreter Landesjugendreferent Landesschriftführer Landes-EDV- und -Statistikreferent Landesfinanzreferent Landesmedienreferent Landesstabführer |
nach 5 Jahren | alle übrigen Landesvorstandsmitglieder Bezirksobmänner Bezirkskapellmeister Bezirksjugendreferenten Bezirksstabführer |
nach 7 Jahren | Bezirksobmann-Stellvertreter Bezirkskapellmeister-Stellvertreter Bezirksschriftführer Bezirks-EDV- und Statistikreferenten Bezirksfinanzreferenten Obmänner, Geschäftsführende Obmänner Kapellmeister |
nach 9 Jahren | alle übrigen Mitglieder der Blasmusikbezirksvorstände |
nach 12 Jahren | alle übrigen Funktionäre der Vereine |
Das Verdienstkreuz
Verdienstkreuz in Bronze
nach 3 Jahren |
Landesobmann Landesobmann-Stellvertreter Landeskapellmeister Landeskapellmeister-Stellvertreter Landesjugendreferent Landesschriftführer Landes-EDV- und Statistikreferent Landesfinanzreferent Landesmedienreferent Landesstabführer |
|
nach 6 Jahren |
Landesvorstandsmitglieder Bezirksobmänner Bezirkskapellmeister Bezirksjugendreferenten Bezirksstabführer |
|
nach 12 Jahren |
Blasmusikbezirksfunktionäre Obmänner, Geschäftsführende Obmänner Kapellmeister |
|
nach 15 Jahren |
Obmann-Stellvertreter Kapellmeister-Stellvertreter Funktionäre |
Verdienstkreuz in Silber
nach 3 Jahren |
Landesobmann Landeskapellmeister |
|
nach 6 Jahren |
Landesobmann-Stellvertreter Landeskapellmeister-Stellvertreter Landesjugendreferent Landesschriftführer Landes-EDV- und Statistikreferent Landesfinanzreferent Landesmedienreferent Landesstabführer |
|
nach 9 Jahren |
Landesvorstandsmitglieder Bezirkskapellmeister Bezirksobmänner Bezirksjugendreferenten Bezirksstabführer |
|
nach 15 Jahren |
Bezirksobmann-Stellvertreter Bezirkskapellmeister-Stellvertreter Bezirksjugendreferent-Stellvertreter Bezirksschriftführer Bezirks-EDV- und Statistikreferent Bezirksfinanzreferenten Bezirksfunktionäre Obmänner, Geschäftsführende Obmänner Kapellmeister |
|
nach 20 Jahren |
Vereinsfunktionäre |
Verdienstkreuz in Gold
nach 7 Jahren |
Landesobmann Landesobmann-Stellvertreter Landeskapellmeister Landeskapellmeister-Stellvertreter Landesjugendreferent Landesschriftführer Landes-EDV- und Statistikreferent Landesfinanzreferent Landesmedienreferent Landesstabführer |
|
nach 12 Jahren |
Landesvorstandsmitglieder Bezirksobmänner Bezirkskapellmeister Bezirksjugendreferenten Bezirksstabführer |
|
nach 18 Jahren |
Blasmusikbezirksfunktionäre | |
nach 25 Jahren |
Obmänner, Geschäftsführende Obmänner Kapellmeister |
Verdienstkreuz in Gold mit Stern
nach 12 Jahren |
Landesobmann Landesobmann-Stellvertreter Landeskapellmeister Landeskapellmeister-Stellvertreter Landesjugendreferent Landesschriftführer Landes-EDV- und Statistikreferent Landesfinanzreferent Landesmedienreferent Landesstabführer |
|
nach 20 Jahren |
Landesvorstandsmitglieder Bezirksobmänner Bezirkskapellmeister Bezirksjugendreferenten Bezirksstabführer |
Die Förderernadel
Mit der Förderernadel in Bronze, Silber und Gold können Vereinsmitglieder, die nicht aktiv musizieren und keine aktive Funktion ausüben (z.B. Marketenderinnen, unterstützende Mitglieder) und vereinsaußenstehende Personen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es durch aktive Mithilfe im Verein oder in der Kapelle ohne musikalische Tätigkeit besonders um die Blasmusik verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.
Die Förderernadel ist NICHT für Amtsträger, wie Bürgermeister oder Sponsoren gedacht. Hierbei handelt es sich um Personen des öffentlichen Lebens, daher sollte das Ehrenkreuz verliehen werden.
Für die Zuerkennung der Förderernadel in Bronze wird in der Regel eine Tätigkeit oder Mithilfe im Rahmen der Blasmusik ein Zeitraum von 5 Jahren vorausgesetzt. Für die Verleihung jeder weiteren Stufe soll in der Regel ein zeitlicher Abstand von jeweils 3 Jahren eingehalten werden.
Das Ehrenkreuz
Mit dem Ehrenkreuz in Bronze, Silber und Gold werden Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens (Bürgermeister, Mandatare, etc.) ausgezeichnet, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es durch aktive Mithilfe im Verein oder der Kapelle ohne musikalische Tätigkeit besonders um die Blasmusik verdient gemacht oder sich besondere Verdienste um die Blasmusik erworben haben.
Diese Auszeichnung richtet sich im Gegensatz zur Förderernadel an Personen des öffentlichen Lebens und wird daher an eine Person in Ausübung ihres Amtes, wie Bürgermeister, Vorständen von Firmen, die sich als Sponsoren beteiligen verliehen.
Für die Zuerkennung des Ehrenkreuzes in Bronze wird in der Regel eine Tätigkeit oder Mithilfe im Rahmen der Blasmusik ein Zeitraum von 5 Jahren vorausgesetzt. Für die Verleihung jeder weiteren Stufe soll in der Regel ein zeitlicher Abstand von jeweils 3 Jahren eingehalten werden.
Trageempfehlung
Für das Tragen der Auszeichnungen gelten folgende Empfehlungen:
- Ehrenzeichen und Verdienstzeichen werden nur auf Musikertrachten bzw. Uniformen angebracht.
- Miniaturen der Auszeichnungen können auch auf Privatkleidung getragen werden.
- Die Ehrenzeichen werden grundsätzlich an der linken Brustseite angeheftet.
- Werden einer Person nacheinander Auszeichnungen derselben Art, in verschiedener Höhe (z.B. Bronze-Silber-Gold) verliehen, so wird üblicherweise jeweils nur die höchste Auszeichnung getragen.
Mehrere gleichzeitig getragenen Steckdekorationen werden in einer Reihe nebeneinander an der Brust von innen nach außen angebracht, bei mehr als 3 überlappend; erforderlichenfalls in weiteren Reihen darunter. Die äußerste Brustdekoration in der ersten Reihe ist ranghöher als die innerste der zweiten Reihe usw.